Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Challiot in Paris genehmigt und verkündet wurde, stellt den größten Erfolg unserer bisherigen gesellschaftlichen Entwicklung weltweit dar. "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen." (Art. 1 AEMR) Die AEMR ist der grundlegendste Katalog der Menschenrechte für die internationale Gemeinschaft und verkörpert das gemeinsame Ideal, das von allen Völkern und Nationen angestrebt werden soll.
Mit dieser Erklärung schließt sich der Kreis, der mit dem humanistischen Denken begann. Das humanistische Denken war der erste Schritt auf dem Weg zu einer menschenzentrierten internationalen Ordnung. In dieser neuen Ordnung werden Menschen in ihrem Handeln nicht mehr durch staatliche oder religiöse Institutionen eingeschränkt.
Menschenrechte basieren auf drei Säulen:
Freiheit: Alle Menschen besitzen Gedanken-, Gewissens-, Religions-, Presse- und Meinungsfreiheit, die durch die Menschenrechte geschützt werden.
Gleichheit: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben Anspruch auf gleichen Schutz ohne jegliche Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Jeder genießt den gleichen Schutz vor jeglicher Form der Diskriminierung; die vollständige Gleichberechtigung von Mann und Frau ist gewährleistet.
Solidarität: Alle Menschen haben auch wirtschaftliche und soziale Rechte, wie das Recht auf soziale Sicherheit, gerechte Bezahlung, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, Gesundheit und das Recht auf Zugang zur Bildung, die integraler Bestandteil des Systems der Menschenrechte sind.
Menschenrechte werden in politische, bürgerliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unterteilt. Sie sind begrenzt durch die Rechte und Freiheiten anderer sowie durch moralische, öffentliche Ordnung und das Gemeinwohl in einer demokratischen Gesellschaft (Art. 29 AEMR). Die Rechte anderer müssen anerkannt und nicht nur geduldet werden. Einzelne Menschenrechte dürfen nicht dazu verwendet werden, andere Menschenrechte zu verletzen (Art. 30 AEMR).
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